Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Freiwillig abgegeben — und deshalb umso genauer. Hier steht, woran wir diese Website gemessen haben, was dabei herauskam und wo sie noch nicht ist, wo sie sein soll.

Stand: 17. August 2026

Warum freiwillig

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es erfasst Websites aber nur dort, wo Verbraucher einen Vertrag abschließen können — Onlineshops, Buchungs- und Kundenportale (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 in Verbindung mit § 2 Nr. 26 BFSG). Über diese Seite kommt kein Vertrag zustande: Sie finden hier Informationen, ein Anfrageformular, ein Support-Ticket und eine Bewerbungsmöglichkeit. Diese Website fällt damit nicht unter das BFSG.

Wir halten uns trotzdem an den Maßstab, den wir bei Kundenprojekten anlegen. Eine Agentur, die Barrierefreiheit anbietet und Overlay-Werkzeuge fachlich kritisiert, sollte sich am eigenen Auftritt messen lassen.

Angelegter Maßstab

WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA. Das ist derselbe Maßstab, auf den die europäische Norm EN 301 549 verweist. Geprüft wurde in Hell- und Dunkelmodus, mit Tastatur, bei 400 Prozent Zoom und bei 320 Pixeln Breite.

Geprüfte Bereiche

Bekannte Einschränkungen

Wir nennen sie lieber, als sie zu verschweigen — eine Erklärung ohne Einschränkungen ist in aller Regel keine geprüfte Erklärung.

Spam-Schutz im Formular
Das eingesetzte Widget von Cloudflare Turnstile ist ein Bauteil eines Drittanbieters mit fester Mindestbreite. Auf sehr schmalen Geräten muss es waagerecht gescrollt werden. Wer das Formular nicht nutzen möchte oder kann, erreicht uns gleichwertig per Telefon und E-Mail — beides steht auf jeder Seite.
Bewegter Hintergrund im Kopfbereich
Die Startseite zeigt eine animierte Fläche hinter dem Text. Für einen einzelnen Frame lässt sich kein Kontrastwert garantieren. Wir haben den Textbereich deshalb mit einer deckenden Unterlegung versehen. Wer im System reduzierte Bewegung eingestellt hat, sieht die Animation nicht.
Laufband der Technologien
Das Laufband auf der Startseite lässt sich über einen Schalter anhalten; die Entscheidung wird gespeichert. Der Inhalt steht zusätzlich als Fließtext für Screenreader zur Verfügung.
PDF-Dokumente
Die AGB liegen als PDF vor und sind noch nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Den Inhalt geben wir auf Anfrage in einem zugänglichen Format heraus.

Prüfverfahren

Die Prüfung erfolgte durch uns selbst, in Kombination aus manueller Bedienung und automatisierten Messungen: Kontrastwerte wurden aus den Designtokens berechnet, Tastaturwege und Fokusverwaltung von Hand durchgegangen, Überläufe bei 320 Pixeln maschinell über alle Seiten gemessen. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.

Rückmeldung

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns — wir sehen uns das an und melden uns zurück. Bitte nennen Sie die Seite und, wenn möglich, das verwendete Gerät oder Hilfsmittel.

info@sharpness.de
0441 21 21 63 0
Mo – Fr, 9:00 – 16:00 Uhr

Diese Erklärung ist keine Erklärung nach § 12b BGG / BITV 2.0 — die gilt für öffentliche Stellen. Sie ist auch keine Information nach § 14 BFSG, da diese Website nicht unter das Gesetz fällt.

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