Stand: 17. August 2026
Warum freiwillig
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es erfasst Websites aber nur dort, wo Verbraucher einen Vertrag abschließen können — Onlineshops, Buchungs- und Kundenportale (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 in Verbindung mit § 2 Nr. 26 BFSG). Über diese Seite kommt kein Vertrag zustande: Sie finden hier Informationen, ein Anfrageformular, ein Support-Ticket und eine Bewerbungsmöglichkeit. Diese Website fällt damit nicht unter das BFSG.
Wir halten uns trotzdem an den Maßstab, den wir bei Kundenprojekten anlegen. Eine Agentur, die Barrierefreiheit anbietet und Overlay-Werkzeuge fachlich kritisiert, sollte sich am eigenen Auftritt messen lassen.
Angelegter Maßstab
WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA. Das ist derselbe Maßstab, auf den die europäische Norm EN 301 549 verweist. Geprüft wurde in Hell- und Dunkelmodus, mit Tastatur, bei 400 Prozent Zoom und bei 320 Pixeln Breite.
Geprüfte Bereiche
- Überschriftenstruktur und Landmarken auf allen Seitentypen
- Bedienbarkeit ohne Maus, sichtbarer Fokus, Sprungmarke zum Inhalt
- Farbkontraste in Hell- und Dunkelmodus, rechnerisch gegen die Designtokens
- Formulare: Beschriftungen, Fehlermeldungen, Verknüpfung von Feld und Fehler
- Alternativtexte, dekorative Grafiken, ARIA-Auszeichnung
- Bewegung, Zoom bis 400 Prozent, Zielgrößen von Bedienelementen
Bekannte Einschränkungen
Wir nennen sie lieber, als sie zu verschweigen — eine Erklärung ohne Einschränkungen ist in aller Regel keine geprüfte Erklärung.
- Spam-Schutz im Formular
- Das eingesetzte Widget von Cloudflare Turnstile ist ein Bauteil eines Drittanbieters mit fester Mindestbreite. Auf sehr schmalen Geräten muss es waagerecht gescrollt werden. Wer das Formular nicht nutzen möchte oder kann, erreicht uns gleichwertig per Telefon und E-Mail — beides steht auf jeder Seite.
- Bewegter Hintergrund im Kopfbereich
- Die Startseite zeigt eine animierte Fläche hinter dem Text. Für einen einzelnen Frame lässt sich kein Kontrastwert garantieren. Wir haben den Textbereich deshalb mit einer deckenden Unterlegung versehen. Wer im System reduzierte Bewegung eingestellt hat, sieht die Animation nicht.
- Laufband der Technologien
- Das Laufband auf der Startseite lässt sich über einen Schalter anhalten; die Entscheidung wird gespeichert. Der Inhalt steht zusätzlich als Fließtext für Screenreader zur Verfügung.
- PDF-Dokumente
- Die AGB liegen als PDF vor und sind noch nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Den Inhalt geben wir auf Anfrage in einem zugänglichen Format heraus.
Prüfverfahren
Die Prüfung erfolgte durch uns selbst, in Kombination aus manueller Bedienung und automatisierten Messungen: Kontrastwerte wurden aus den Designtokens berechnet, Tastaturwege und Fokusverwaltung von Hand durchgegangen, Überläufe bei 320 Pixeln maschinell über alle Seiten gemessen. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle hat nicht stattgefunden.
Rückmeldung
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns — wir sehen uns das an und melden uns zurück. Bitte nennen Sie die Seite und, wenn möglich, das verwendete Gerät oder Hilfsmittel.
info@sharpness.de
0441 21 21 63 0
Mo – Fr, 9:00 – 16:00 Uhr
Diese Erklärung ist keine Erklärung nach § 12b BGG / BITV 2.0 — die gilt für öffentliche Stellen. Sie ist auch keine Information nach § 14 BFSG, da diese Website nicht unter das Gesetz fällt.